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Pflichtinformationen

Pflichtinformationen

des Finanzportals www.rb-muenchen-nord.de

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 Zahlungskontengesetz
  • Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung

Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie im Impressum.

Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 Zahlungskontengesetz

Weitere Informationen
Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Produktive Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.

Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.

Für bankfachliche Fragen steht Ihnen in unserem Institut service@rb-muenchen-nord.de zur Verfügung.

Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung.

Wertpapiere

Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz
Der Raiffeisenbank München-Nord eG liegen für sämtliche von ihr gemäß § 3 Absatz 3 WpPG angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektwerbung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

In dem folgenden pdf-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Weiterführende Information Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagesetzbuch

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
In den folgenden Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Raiffeisenbank München-Nord eG und der Versicherungsservice M-Nord GmbH mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Finanzprodukte gemäß EU-OffenlegungsVO.

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzberatung
Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen Finanzgruppe
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzportfolioverwaltung VermögenPlus

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Anlageberatung
Versicherungsberatung

Versicherungen

Erstinformation über den gewerblichen Vermittler gemäß § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Raiffeisenbank München-Nord eG
Hauptgeschäftsstelle Bezirksstraße 46
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 310003-1000
Fax: 089 310003-1209
service@rb-muenchen-nord.de
www.rb-muenchen-nord.de

Vorstand
Peter Reischmann, Vorstandsvorsitzender
Johann Roth, Vorstand
Jürgen Kaltenbacher, Vorstand

Versicherungsservice M-Nord GmbH
Hauptstraße 42
85716 Unterschleißheim
Telefon: 089 310003-2205
Fax: 089 310003-2249
E-Mail: versicherung@rb-muenchen-nord.de

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Andreas Beitz

Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 173778

Die Raiffeisenbank München-Nord eG bzw. die Versicherungsservice M-Nord GmbH ist ungebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung und bietet ihren Kunden eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages erhält die Raiffeisenbank München-Nord eG bzw. die Versicherungsservice M-Nord GmbH eine Provision von ihren Versicherungspartnern. Diese Provision wird über die von Ihnen an die Versicherungspartner zu zahlende Versicherungsprämie aufgebracht.
Auch weitere Vergütungen in Form von Bonifikationen, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgedeckt. Die Raiffeisenbank München-Nord eG bzw. die Versicherungsservice M-Nord GmbH ist Versicherungsvermittler und kein Makler. Mit welchen Versicherungsgesellschaften die Raiffeisenbank München-Nord eG bzw. die Versicherungsservice M-Nord GmbH zusammen arbeitet und auf welcher Basis die individuelle Kundenberatung erfolgt, entnehmen Sie bitte jeweils der Beratungsgrundlage, die Sie vor jedem Vertragsabschluss erhalten.

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register
DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180 600585-0
(0,20 Euro/Minute pro Anruf)
www.vermittlerregister.info

Erlaubnisbehörde für Versicherungsvermittler
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
www.ihk-muenchen.de

Raiffeisenbank München-Nord eG
Registrierungsnummer: Versicherungsvermittlung D-H5KB-RVP3G-50

Versicherungsservice M-Nord GmbH
Registrierungsnummer: Versicherungsvermittlung D-M4Q1-ILPIQ-40
Registrierungsnummer: Immobilardarlehensvermittlung D-W-155-GTNS-14

Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers gemäß § 60 VVG Die Raiffeisenbank München-Nord eG bzw. die Versicherungsservice M-Nord GmbH vermittelt für die nachfolgend genannten Versicherungsunternehmen und deren Konzernunternehmen/ Kooperationspartner als ungebundener Versicherungsvertreter Versicherungsprodukte.

Unternehmen der Allianz: Sach-, Lebens- und Krankenversicherungen
R+V Versicherungsgruppe:
Sach-, Lebens- und Krankenversicherungen
SDK Versicherungsgruppe: Lebens- Unfall- und Krankenversicherungen
Versicherungskammer Bayern: Sach-, Lebens- und Krankenversicherungen

Die Beratung erfolgt auf Basis der Produkte der oben gekennzeichneten Gesellschaften.

Schlichtungsstellen
Verein Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
E-Mail: ombudsmann@pkv.de

Immobilien

Informationen gemäß § 5 TMG, § 2 der DL-InfoVo und § 34 c der Gewerbeordnung (GewO):

Immobilien M-Nord GmbH
Bezirksstraße 48
85716 Unterschleißheim
Telefon: 089 31901679
Fax: 089 31907035
E-Mail: info@immo-mnord.de

Vertreten durch den Geschäftsführer:

Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 172837

Wir gehen als Immobilienmakler einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34 c GewO nach.
Aufsichtsbehörde: IHK München und Oberbayern, Balanstr. 55-59, 81541 München
Zuständige Kammer: IHK München und Oberbayern, Balanstr. 55-59, 81541 München

Webseiten-Anbieter

Raiffeisenbank München-Nord eG
Hauptgeschäftsstelle Bezirksstraße 46
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 310003-1000
Fax: 089 310003-1209
E-Mail: service@rb-muenchen-nord.de
www.rb-muenchen-nord.de

Bericht über die Offenlegung nach Artikel 435 bis 455 CRR

Beschwerdestelle
Beschwerdemanagement der Raiffeisenbank München-Nord eG
Franziska Berger
E-Mail: beschwerdestelle@rb-muenchen-nord.de

Kundeninformation/-Veröffentlichung über das Verfahren zur Beschwerdebearbeitung

Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Möglichkeit der Klageerhebung

Die Bank nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung

  1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
  2. der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch,
  3. der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in
    1. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
    2. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und
    3. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) die durch die Verordnung (EU) Nr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 1) geändert worden ist,
    4. der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABI. L 123 vom 19.05.2015, S. 1),
  4. der Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, soweit sie Pflichten von E-Geld-Emittenten oder Zahlunsgdienstleistern gegenüber ihren Kunden begründen,
  5. der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln,
  6. der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder
  7. sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen

kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de.

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

Verantwortlich für den journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalt im Sinne des § 55 Abs. 2 des Staatsvertrages für
Rundfunk und Telemedien:
Bettina Hornberger
Technisch Verantwortlich
Christoph Müller
service@rb-muenchen-nord.de

Bitte beachten Sie auch folgende Dokumente:

Datenschutzhinweis
Impressum
Nutzungsbedingungen

Informationen zur Ausführung von Kundenaufträgen.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Kundenaufträge in welchen Kategorien von Finanzinstrumenten, beispielsweise Eigenkapitalinstrumente wie Aktien und Aktienzertifikate, zu welchem Prozentsatz an welche Wertpapierfirma zur Ausführung weitergeleitet wurden. Aufgeführt sind bis zu fünf Wertpapierfirmen.

Die Top-fünf-Wertpapierfirmen

Qualitätsbericht 2021 der DZ Bank
Qualitätsbericht 2022 der DZ Bank

Stand und Datum der letzten Überprüfung: Mai 2023

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