menu close
Staatliche Förderungen

Staatliche Förderung

Extra-Geld vom Staat

Freuen Sie sich. Der Staat unterstützt Vermögensaufbau und Vorsorge. Das zahlt sich besonders in Niedrigzinsphasen aus. Egal ob Arbeitnehmer, Selbständige, Auszubildende oder Studierende. Wer sich noch bis zum Jahresende entscheidet, kann die komplette Förderung sogar für das gesamte Jahr in Anspruch nehmen.

Arbeitnehmersparzulagen für Arbeitnehmer

Beim Aktienfondssparen winkt eine jährliche Förderung von 20 % auf maximal 400 Euro – also bis zu 80 Euro. Verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartner profitieren von der Verdoppelung der Einkommensgrenze für die Förderung von 20.000 Euro auf 40.000 Euro.

Bei Aufwendungen für den Wohnungsbau ermöglicht das Bausparen eine Arbeitnehmersparzulage von 9 % auf bis zu 470 Euro pro Jahr – also rund 43 Euro. Verheiratete Arbeitnehmer und eingetragene Lebenspartner profitieren von der Verdoppelung der Einkommensgrenze für die Förderung von 17.900 Euro auf 35.800 Euro.


Wohnungsbauprämie: Die Prämie für Bausparer

Als Inhaber eines Bausparvertrags können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen. Die Einkommensgrenzen für Alleinstehende liegen bei 35.000 Euro, bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bei 70.000 Euro.
Auf bis zu 700 Euro an förderfähigen Beiträgen werden 10 % gezahlt – also bis zu 70 Euro. Bei Paaren verdoppelt sich der Höchstbetrag sogar auf 1.400 Euro und die Prämie auf bis zu 140 Euro.


Altersvorsorge-Zulagen für die Riester-Rente

Der Mindenseigenbeitrag ist bei der Riester-Rente abhängig von der individuellen Höhe des Vorjahreseinkommens, beträgt aber mindestens 60 Euro im Jahr.

Die Vorteile im Überblick:

  • Grundzulage von 175 Euro jährlich
  • steuerlicher Vorteil durch Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgabe
  • Berufseinsteigerbonus: einmalige Zulage von 200 Euro für alle, die zu Beginn des ersten Beitragsjahrs noch unter 25 sind
  • jährliche Kinderzulage von 300 Euro für alle nach dem 31.12.2007 geborenen Kinder (Kinderzulage für früher geborene Kinder: 185 Euro)

Die Rürup-Rente lohnt sich durch steuerliche Vorteile insbesondere für Selbstständige im Jahr 2021 können Alleinstehende Vorsorgebeiträge bis zu 25.787 Euro steuerlich geltend machen, von denen sich dann 92 % – also bis zu 23.724 Euro – als Sonderausgaben steuermindernd auswirken. Ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann bis zu 51.574 Euro geltend machen und 47.448 Euro als Sonderausgaben abziehen.

Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen, erfahren Sie am besten in einem persönlichen Gespräch:
Unsere Genossenschaftliche Beratung ist die Beratung, die erst zuhört und dann berät – und so gemeinsam mit Ihnen klärt, welche Fördermöglichkeiten zu Ihren Zielen und Wünsche passen.

Seitenanfang