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Freistellung

Freistellung

Zinseinkünfte sind steuerpflichtig.

Alle Banken sind verpflichtet, diese Steuerschuld bei Zinszahlung gleich einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Mit Hilfe eines Freistellungsauftrags können Sie diese Vorauszahlung der Steuerschuld bis zur Höhe des Freibetrags vermeiden. Einen Freistellungsauftrag können Sie jederzeit während des ganzen Jahres erteilen.

Seit 01.01.2023 gelten folgende Freibeträge:

  • Alleinstehende: 1.000 Euro
  • Verheiratete: 2.000 Euro
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