Gemeinsam stärker
Lokal verankert, überregional vernetzt, ihren Mitgliedern verpflichtet und demokratisch organisiert:
Diese Merkmale kennzeichnen Genossenschaftsbanken wie die Raiffeisenbank München-Nord eG. Die Idee der Genossenschaft entstand im 19. Jahrhundert und ist bis heute das Erfolgsmodell unserer starken Gemeinschaft. Als Mitglied werden Sie Teilhaber unserer Bank und profitieren von vielen Vorteilen. In der Raiffeisenbank München-Nord eG gibt es derzeit über 9.000 Kunden, die als Mitglied in besonderer Weise mit uns verbunden sind. Werden auch Sie Mitglied der Raiffeisenbank München-Nord eG!
Als Bankteilhaber können Sie mitgestalten, mitentscheiden und mitverdienen
Ihre Beteiligung: Kein Mitgliedsbeitrag, sondern eine einmalige Beteiligung mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen.
- Demokratie: demokratische Bankform, jedes Mitglied hat eine Stimme, Mehrheitsübernahme durch Investoren nicht möglich
- Produktvorteile: z. B. Sondertarif bei Versicherungen
- Dividende: Als Miteigentümer und Kapitalgeber profitieren Sie von unserem Gewinn in Form einer jährlichen Dividende
- Mehrwerte: LoyBonus Prämiensystem für Kunden, Veranstaltungen und Informationsabende
- Regionale Verantwortung: Unterstützung örtlicher Vereine und sozialer Einrichtungen, Jugendförderung
- Kündigung: Eine Kündigung ist möglich; der Geschäftsanteil unterliegt keinen Kursschwankungen
Die aktuelle Mitgliederzeitung finden Sie im Download-Bereich.
Verständlich erklärt: Mitgliedschaft

Bekanntmachung
Gemäß § 26e der Satzung in Verbindung mit § 4 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung geben wir hiermit bekannt, dass die durch den Wahlausschuss aufgestellte Liste der für die Vertreterversammlung vorgeschlagenen Mitglieder und Ersatzvertreter vom 12.10. bis ein-schließlich 09. November 2026 während der Schalteröffnungszeiten in allen Geschäftsstellen (außer in den Geschäftsstellen Günzenhausen, Unterbruck, Harthof und Rathausplatz) der Raiffeisenbank München-Nord eG zur Einsicht ausliegt. Weitere Listen können innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung eingereicht werden. Gemäß § 3 der Wahlordnung bedarf es dafür mindestens der Unterschrift von 150 Mitgliedern.
Die Wahl findet am 12. November von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Wahlraum in allen Geschäftsstellen (außer in den Geschäftsstellen Günzenhausen, Unterbruck, Harthof, Lerchenau und Rathausplatz) der Bank statt.
Raiffeisenbank München-Nord eG
Der Vorsitzende des Wahlausschusse