Vermögenswirksame Leistungen
Der Staat unterstützt Vermögensaufbau und Vorsorge.
Das zahlt sich besonders in Niedrigzinsphasen aus. Dabei profitieren Sie bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL) gleich doppelt, denn Sie sparen nicht alleine: Neben dem Staat kann Sie auch Ihr Arbeitgeber beim Vermögensaufbau unterstützen.
Ihre Vorteile beim VL-Sparen:
- Mögliche Zulage vom Arbeitgeber
- Staat belohnt das Sparen mit Zulagen
- Unterschiedliche Anlageformen
- Nach sieben Jahren verfügen Sie frei über Ihr Angespartes
- Zuschüsse vom Staat und Chef
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen fördert der Staat das VL-Sparen. Einen Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss haben Sie als Auszubildender, Arbeitnehmer, Richter, Beamter oder Soldat. Viele Arbeitgeber tragen ihren Teil dazu bei und zahlen Ihnen vermögenswirksame Leistungen.
Was sonst noch wichtig ist:
Die richtige Anlageform
Sie können zwischen mehreren Anlageformen wählen, z. B. einem Investmentfonds oder einer wohnwirtschaftlichen Anlage, wie einem Bausparvertrag. Auch eine Kombination beider Anlageformen ist möglich.
Wenn der Arbeitgeber keine Vermögenswirksamen Leistungen zahlt:
Ob Ihr Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob Sie die Zahlungen freiwillig aus Ihrem Nettogehalt leisten, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Voraussetzung ist nur, dass Ihr Arbeitgeber die Überweisung veranlasst.
Erfahren Sie mehr über die staatliche Förderung für Sie!