
Empfängerüberprüfung
Neue EU-Vorgaben für Überweisungen: Mehr Schutz für Kunden
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird ab dem 9. Oktober 2025 bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung, auch “IBAN-Namensabgleich” oder “Verification of Payee” (VoP) genannt, durchgeführt. Diese wird bei Standard-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftraum (EWR) verpflichtend umgesetzt. Ziel der Vorgabe ist es, fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und somit Zahlerinnen und Zahler zu schützen.
Kurzes Erklärvideo:

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Was ist die Empfängerüberprüfung und wie funktioniert sie?
Bei der Empfängerüberprüfung handelt es sich um eine Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers, an den Sie eine entsprechende Überweisung in Auftrag geben wollen.
So werdem mit Hilfe der Empfängerüberprüfung bei einem Überweisungsauftrag Ihre angegebenen Daten zur Kundenkennung (IBAN) und zum Namen des Zahlungsempfängers mit den tatsächlichen Daten des Zahlungsempfängers überprüft. Diesen Abgleich führt die Empfängerbank durch.
Als Ergebnis dieses Abgleiches sehen Sie sofort in Ihrem OnlineBanking und in der VR Banking App, ob…
- eine Übereinstimmung zwischen Ihrem angegebenen Namen des Zahlungsempfängers und dem Namen des Kontoinhabers vorliegt
- es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung
- die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen (Sie können die Überweisung trotzdem senden – wenn das Geld an die falsche Person gesendet wird, haften Sie selber für die Zahlung)
Beispiele für die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung
Eingabe der Zahlenden | Bei der Empfänger-bank hinterlegte Stammdaten | Ergebnis der VoP | Hinweis |
Max Mustermann | Max Mustermann und Marlene Mustermann | Übereinstimmung | Bei einem Gemeinschaftskonto reichen Vor- und Nachname einer Person für eine Übereinstimmung aus. |
max mustermann | Max Mustermann | Übereinstimmung | Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle. |
M. Mustermann | Max Mustermann | Nahezu Übereinstimmung | Wenn bei einem Vornamen nur die Initialen verwendet werden, führt das zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt. |
Max Musttermann | Max Mustermann | Nahezu Übereinstimmung | Kleine Fehler wie Tippfehler oder vertauschte Buchstaben etc. führen zu einem nahezu übereinstimmenden Ergebnis; in dem Fall wird ein Namensvorschlag von der Empfängerbank übermittelt. |
Marlene Mustermann | Max Mustermann | Keine Übereinstimmung | Eine zu große Abweichung führt zu keiner Übereinstimmung. |
Elektro GmbH | Max Mustermann | Keine Übereinstimmung | Sofern der Handelsname vom Kontoinhaber abweicht und bei der Empfängerbank keine zusätzlichen Namensangaben hinterlegt sind, führt dies zu keiner Übereinstimmung. |
Wer ist betroffen und um welche Überweisungen handelt es sich?
Weitere Informationen
- Girokonto zu Girokonto: Eine Empfängerüberprüfung ist nur bei Überweisungen von Girokonto zu Girokonto vorgeschrieben (andere Kontoarten, wie Spar- oder Darlehenskonten, sind davon ausgenommen)
- Direkte Rückmeldung: Wenn ihre Angaben und unsere Daten nicht übereinstimmen, dann teilen wir Ihnen mit, welche Folge es haben kann, wenn Sie die Überweisung freigeben.
- Zahler entscheidet selber: Banken weisen keine Zahlung auf Grundlage des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung ab. Sie als Zahler entscheiden vielmehr selbst, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen, sie gegebenenfalls korrigieren oder neu einreichen. Die bisherigen Gründe, die zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung durch eine Bank geführt haben, gelten dabei weiterhin.
- Technische Probleme: Wenn die Empfängerüberprüfung aufgrund vorübergehender technischer Probleme nicht durchgeführt werden kann, können Sie den Vorgang gegebenenfalls später erneut versuchen.
- Empfängerüberprüfung nicht möglich: Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist oder wenn die Bank des Zahlungsempfängers diese Überprüfung nicht unterstützt oder wenn die Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig ist. In diesen Fällen werden Sie als Zahler darauf hingewiesen, dass der eingegebene Name des Zahlungsempfängers nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden konnte. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch ausführen lassen wollen.
- Vorgang bei analogen Überweisungen: Wenn Sie den Überweisungsauftrag nicht elektronisch, sondern zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg erteilen, führen wir die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank durch, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt anwesend sind.
- Kostenloser Service: Weder als Zahler noch als Zahlungsempfänger zahlen Sie für die Empfängerüberprüfung.
- Daueraufträge: Bei neuen Daueraufträgen oder der Änderung von bestehenden Daueraufträgen wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt.
Hinweise für Firmenkunden
Sammelüberweisungsaufträge:
Als Firmenkundin oder Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungsaufträgen und bei Sammelaufträgen mit Echtzeitüberweisungen mit mehr als einer Zahlung jeweils bei der Einreichung entscheiden, ob eine Empfängerüberprüfung vorgenommen werden soll (Nutzung = sogenanntes „Opt-in“) oder nicht vorgenommen werden soll (Abwahl = sogenanntes „Opt-out“). Sammüberweisungen mit nur einer Zahlung werden als Einzelzahlung betrachtet und müssen zwingend die Empfängerprüfung durchlaufen.
Bisheriger Ablauf bei Sammelüberweisungen:
- Erstellung einer Sammelüberweisung und Autorisierung mit einer TAN (z.B. per App oder Lesegerät) durch den Kunden
- Sofortige Ausführung der Sammelüberweisung
- Abschuss des Vorgangs für den Auftraggeber
Neuer Ablauf mit Opt-in der Empfängerüberprüfung bei Sammelüberweisungen:
- Übermittlung der Sammelüberweisung:
- Der Auftraggeber schickt die Sammelüberweisung wie gewohnt ab und gibt sie mit einer TAN frei.
- Zwischenschritt durch Empfängerüberprüfung:
- Die ursprüngliche TAN wird „verworfen“
- Die Sammelüberweisung gilt zunächst nur als „unverbindlich angenommen“
- Die einzelnen Überweisungen im Sammler werden über die Empfängerüberprüfung an die jeweiligen Empfängerbanken weitergeleitet
- Rückmeldung der Empfängerbanken:
- Jede Empfängerbank liefert ein Prüfergebnis zu den einzelnen Überweisungen (z. B. Name stimmt überein / stimmt nicht überein)
- Diese Ergebnisse werden gesammelt und dem Kunden in einer Datei zur Verfügung gestellt
- Prüfung durch den Kunden:
- Der Kunde muss die Ergebnisdatei abrufen und kontrollieren
- Anschließend entscheidet dieser, ob die Sammelüberweisung so ausgeführt werden soll
- Freigabe oder Neuauftrag:
- Falls die Ergebnisse nicht passen: Der Sammler muss gelöscht und neu erstellt werden
- Falls alles in Ordnung ist: Der Kunde muss den Sammler nochmals mit einer erneuten TAN autorisieren. Erst danach wird die Sammelüberweisung ausgeführt
Zahlungsausgänge:
Wenn Sie Zahlungen beauftragen, prüfen Sie die Angaben zum Zahlungsempfänger vor der Autorisierung (Freigabe).
Diese Zahlungen unterliegen der Empfängerüberprüfung:
- Alle Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro im EWR vor Autorisierung, d.h. wenn es möglich ist, dem Kunden eine Rückmeldung über das Ergebnis der Empfängerüberprüfung vor Autorisierung der Überweisung zu geben
- Terminüberweisungen werden zum Zeitpunkt der Einreichung vor der Autorisierung geprüft (nicht zum Zeitpunkt der Ausführung)
- Daueraufträge werden zum Zeitpunkt der Erstellung oder Änderung vor der Autorisierung geprüft (nicht zum Zeitpunkt der Ausführung)
Diese Zahlungen unterliegen NICHT der Empfängerüberprüfung:
- Bestehende Terminüberweisungen werden bei Ausführung nicht erneut geprüft
- Bestehende Daueraufträge werden bei Ausführung nicht erneut geprüft
- Zahlungen, die nicht als Standard-Überweisung oder Echtzeitüberweisung erfasst werden; dazu gehören auch Euro-Eil-Überweisungen (CCU) und Auslandszahlungen (AZV, AXZ)
Zahlungseingänge:
Zukünftig sollten Ihre Kundinnen und Kunden, wie bisher auch, bei Überweisungen auf Ihr Unternehmenskonto stets Ihren offiziellen Firmennamen verwenden. Sollten diese Angaben nicht übereinstimmen, könnte dies den Zahler verunsichern und den Zahlungseingang verzögern. Informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten und ergänzen Sie Ihre Angaben zur Bankverbindung auf Rechnungsformularen um Ihre korrekte Firmenbezeichnung als Empfängername.
Zahlungsverkehrssofware:
Bei den EBICS-Prozessen gilt…
- Kein Interesse an der Nutzung der Empfängerüberprüfung: Sie können weiterhin mit den bisher genutzten EBICS-Auftragsarten arbeiten.
- Interesse an der Nutzung der Empfängerüberprüfung: In diesem Fall ist es erforderlich, neue Auftragsarten zu nutzen, die durch das von Ihnen verwendete Software-Produkt unterstützt werden
- Hierzu könnte ein Update der Software erforderlich sein (Gehen Sie hierzu ggf. auf Ihren Software-Hersteller zu)
Wenn Sie eine Datei mit mehr als einer Transaktion über eine Zahlungssoftware mit EBICS einreichen, haben Sie als Firmenkundin oder -kunde die Wahl, die Empfängerüberprüfung zu nutzen oder die Datei wie bisher ohne Überprüfung zu verarbeiten. Dateien mit nur einer Transaktion, die per „Opt-out” über EBICS eingereicht werden, werden zukünftig am EBICS-Bankrechner mit Protokolleintrag abgelehnt. Sie müssen diese Datei dann per „Opt-in” inklusive einer Empfängerüberprüfung erneut einreichen.
Bei den FinTS-Prozessen gilt…
- Hier müssen sie unabhängig von der Nutzung der Empfängerüberprüfung handeln
- Die Prozesse ändern sich auch für den Fall, dass eine Überweisungsbeauftragung ohne Empfängerüberprüfung gewünscht ist
- Es ist erforderlich, dass das verwendete Software-Produkt die entsprechenden neuen FinTS-Geschäftsvorfälle und -prozesse unterstützt
- Gehen Sie bezüglich eines Updates der Software deshalb ggf. auf Ihren Software-Hersteller zu
Wichtig für Nutzer von Profi cash: Eine Empfängerüberprüfung ist ab der Version 12.96 durchführbar. Sobald diese Version verfügbar ist, bekommen Sie eine Information in Ihrer Banking-Software. Bei älteren Versionen ist keine Empfängerüberprüfung möglich.
Wichtig für Nutzer der VR-NetWorld Software: Wir empfehlen einen Wechsel zum Nachfolgeprodukt BankingManager. In diesem ist bereits die Empfängerüberprüfung integriert. In der VR-NetWorld Software wird die verpflichtende Empfängerüberprüfung nicht mehr umgesetzt.